Re: Muss doch neue Reifen haben....
Verfasst: 5. Aug 2020, 08:42
Moin,
gestern waren wir bei der HU, da habe ich mal wegen des Satzes, "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten", gefragt und auch eine Auskunft erhalten.
Sind die ursprünglich, also in der BE vermerkten, Reifentypen nicht mehr lieferbar, muss man streng genommen die Freigabe des Reifenherstellers für die Nachfolgemodelle mitführen.
Ändert man die Größe, dann muss diese in die Papiere eingetragen werden, hier reicht die Freigabe der Reifenhersteller nicht mehr aus.
Aber wer prüft die Betriebserlaubnis, als Fahrer hat man die nur für 50er oder 125er, beim Krad gibt es nur die Zulassungsbescheinigung die man mitführen muss und da stehen nur Größe und Geschwindigkeitsindex.
Passen die Reifen optisch zum Fahrzeug, wie meine Contis (RB2 K112 oder Heidenau auf der MZ, die es so schon damals gab) schaut da kein Mensch weiter hin, bei der Freewind mit den Contis dürfte es sich ebenso verhalten.
Willy
gestern waren wir bei der HU, da habe ich mal wegen des Satzes, "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten", gefragt und auch eine Auskunft erhalten.
Sind die ursprünglich, also in der BE vermerkten, Reifentypen nicht mehr lieferbar, muss man streng genommen die Freigabe des Reifenherstellers für die Nachfolgemodelle mitführen.
Ändert man die Größe, dann muss diese in die Papiere eingetragen werden, hier reicht die Freigabe der Reifenhersteller nicht mehr aus.
Aber wer prüft die Betriebserlaubnis, als Fahrer hat man die nur für 50er oder 125er, beim Krad gibt es nur die Zulassungsbescheinigung die man mitführen muss und da stehen nur Größe und Geschwindigkeitsindex.
Passen die Reifen optisch zum Fahrzeug, wie meine Contis (RB2 K112 oder Heidenau auf der MZ, die es so schon damals gab) schaut da kein Mensch weiter hin, bei der Freewind mit den Contis dürfte es sich ebenso verhalten.
Willy