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				TÜV: Eintragungsproblem
				Verfasst: 30. Aug 2016, 09:40
				von AoS
				Hi!
Ich war eben bei der GTÜ und dort sagte mir der Prüfer, dass er mir das Wilbers-Federbein nicht eintragen kann. Meine XF habe eine Einzelbetriebserlaubnis (im KFZ-Schein mit "E" gekennzeichnet) und daher müsse eine Einzelabnahme durch den TÜV Rheinland erfolgen.
Hat jemand hier ähnliche Erfahrungen gemacht? 
Grüße 
Dirk
			 
			
					
				Re: TÜV: Eintragungsproblem
				Verfasst: 30. Aug 2016, 11:48
				von Gelöschter Benutzer 2195
				Hallo Dirk,
der TÜV kann bzw. darf was solche Dinge anbetrifft, mehr als GTÜ. Ich hatte mich mal erkundigt wegen eines Fahrzeugs was im Ausland zugelassen war..... Die haben mich auch zum TÜV geschickt. Dann fährtst du einfach da hin.
Gruß Johannes
			 
			
					
				Re: TÜV: Eintragungsproblem
				Verfasst: 30. Aug 2016, 17:22
				von AoS
				Ja, dass die Regelung so ist, war mir klar.
Nur wundert mich, dass meine XF mit einer EBE zugelassen wurde, nicht mit einer ABE. Obwohl sie kein Grauimport ist und regulär als Neufahrzeug beim Vertragshändler gekauft wurde.
Grüße 
Dirk
			 
			
					
				Re: TÜV: Eintragungsproblem
				Verfasst: 31. Aug 2016, 04:54
				von Gelöschter Benutzer 1935
				Muss das Federbein überhaupt eingetragen werden?
Da ist doch ne ABE bei.
Gruß
Holger
			 
			
					
				Re: TÜV: Eintragungsproblem
				Verfasst: 31. Aug 2016, 07:06
				von AoS
				Die ABE gilt nur für Fahrzeuge mit ABE, Fahrzeuge mit EBE sind explizit ausgenommen. In der ABE ist eine komplette Seite, in der das steht.
Ist schon ein wenig nervig, so kann ich mich gar nicht darauf verlassen, dass ich Zubehör benutzen darf, das für die XF angeboten wird. 
Grüße
Dirk
			 
			
					
				Re: TÜV: Eintragungsproblem
				Verfasst: 31. Aug 2016, 20:13
				von Gelöschter Benutzer 1935
				Dann darfst du quasi nix mit ABE nutzen...läuft... 

 
			 
			
					
				Re: TÜV: Eintragungsproblem
				Verfasst: 1. Sep 2016, 08:43
				von Joschie
				Hallo Dirk,
kleiner Tipp am rande, schau das du die Reifenbindung raus bekommst bei der Aktion.
Da die Reifenfreigabe durch den Hersteller dann bei dir eh nicht wirksam ist.
Ebenfalls hast du dann ein FZ das nicht mehr im Orginalzustand ist und somit die Reifenfreigabe eh nicht wirksam ist.
Grüße
Josef