Hallo,
hier mal ein Auszug aus der StVZO:
§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
Erläuterung Nr. 9 (StVZO Kirschbaum-Verlag)
An Krad mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr
als 50km/h müssen angebracht sein:
– 1 Scheinwerfer für Fern- u Abblendlicht
oder
– 1 Scheinwerfer für Fernlicht u 1 Scheinwerfer für Abblendlicht
oder
– 1 Scheinwerfer für Fern- u Abblendlicht u 1 Scheinwerfer für Fernlicht;
ferner darf ein Nebelscheinwerfer vorhanden sein.
Nach der Rili 93/92/EWG u der ECE-R 53 sind sowohl ein oder zwei Scheinwerfer
für Fernlicht, ein oder zwei Scheinwerfer für Abblendlicht als auch
ein oder zwei
Nebelscheinwerfer zul.
Erläuterung Nr. 2 (StVZO Kirschbaum-Verlag)
(2 a) Krad müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.
(3)
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am
Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer
eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts
die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne
Beiwagen braucht nur
der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten
dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger
als 50 m beträgt.
§ 52 StVZO
Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung
der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern
für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein,
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie
dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für
Abblendlicht angebracht sein.
Der
TÜV-Süd meint
dazu
Nebelscheinwerfer
Allgemeine Hinweise
Nach deutschem Recht ist nur ein Nebelscheinwerfer zulässig, nach EG-Recht (Anhang IV zur Richtlinie 93/92 EWG) dürfen auch zwei solche Scheinwerfer montiert werden. Farbe: Weiß oder Hellgelb.
Anbauvorschriften
Nebelscheinwerfer dürfen nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht werden. Das EGBasis Recht schreibt für sie eine Mindesthöhe von 25 cm über der Fahrbahn vor und – bei zwei Nebelscheinwerfern
– eine symmetrische Anordnung zur Fahrzeugmitte ("Längsmittelebene").
Schaltvorschriften
Ein separater Schalter für Nebelscheinwerfer ist geboten;
beim Einschalten müssen die Schlussleuchten und die Kennzeichenbeleuchtung mitbrennen. Bei zwei Nebelscheinwerfern nach EG-Recht muss auch das Abblendlicht mitbrennen.
Alles klar?
Free Windy